PromptAudit

Sicherheit · Verantwortlichkeiten

Geteilte Verantwortung

Kontaktstelle

PromptAudit, Einzelunternehmen nach Schweizer Recht, Inhaber Wagner Deiro da Cruz, Feldlistrasse 9, 8645 Rapperswil-Jona, Schweiz. Für rechtliche, datenschutzbezogene oder vertragliche Anfragen: info@promptaudit-vault.ch

Fassung 2026-11

Grundsatz

PromptAudit liefert das Werkzeug und den Nachweis. Die Entscheidung über den Einsatz von KI und über die Daten bleibt beim Kundenunternehmen.

Diese Aufteilung ergänzt AVV und AGB. Bei Widersprüchen gehen Einzelvertrag, AVV und AGB vor.

Zuständigkeitsmatrix

BereichPromptAuditKunde
Verschlüsselung der InhalteStellt clientseitige AES-256-GCM-Verschlüsselung bereitSetzt die Software gemäss Anleitung ein
Passphrase / FirmenschlüsselErhält und speichert keine SchlüsselVerwahrt Schlüssel sicher, regelt Stellvertretung und Sicherung
Integrität der ProtokolleAppend-only SHA-256-Hashkette, keine Änderung versiegelter EinträgePrüft Berichte und bewahrt Exporte auf
Infrastruktur und SicherungBetreibt die Anwendung und sichert ausschliesslich ChiffrateWählt optional eigenen Speicher (BYOS) und verantwortet dessen Betrieb
Endgeräte und ZugängeServerseitige Prüfung geschützter Bereiche, RatenbegrenzungUpdates, Virenschutz/EDR, Passwort- und Geräterichtlinien
KI-Nutzung und RechtsfragenLiefert Werkzeug und Nachweis; keine Rechts- oder Compliance-BeratungEntscheidet über KI-Anbieter, interne Richtlinie und Schulung
Modell der geteilten Verantwortung

Wer wofür verantwortlich ist

Verschlüsselung schützt Daten mathematisch, solange der Schlüssel geheim bleibt und das Endgerät nicht kompromittiert ist. Deshalb sind die Verantwortlichkeiten klar aufgeteilt.

PromptAudit Vault

Verantwortung von PromptAudit

  • Prompts und Antworten werden im Browser mit AES-256-GCM verschlüsselt; Schlüsselableitung via PBKDF2
  • Übermittelt und gespeichert werden ausschliesslich Chiffrate – kein Klartext auf unseren Servern
  • Append-only SHA-256-Hashkette: nachträgliche Änderungen werden erkennbar

Infrastruktur

Verantwortung von PromptAudit und Unterauftragsbearbeitern

  • Zugriffsbeschränkte Sicherung der Chiffrate, keine Änderung oder Löschung versiegelter Einträge
  • Ratenbegrenzung und serverseitige Prüfung geschützter Bereiche
  • Eigener Schweizer Speicher (BYOS, z. B. Infomaniak) anbindbar

Kundenunternehmen

Verantwortung des Kunden

  • Sichere Aufbewahrung der Passphrase bzw. des Firmenschlüssels
  • Geschützte Endgeräte (Updates, Virenschutz/EDR) und Passwortrichtlinien
  • Interne KI-Richtlinie, Wahl des KI-Anbieters und Schulung der Mitarbeitenden

Notfall-Wiederherstellung

Geplantes Konzept · in Kundenhand

  • Separate, geschützte Sicherung der Passphrase bzw. des Firmenschlüssels unter Kontrolle des Kunden – nicht bei PromptAudit
  • Benannte Schlüsselverantwortliche, geregelte Stellvertretung und Freigabe im Vier-Augen-Prinzip
  • Dokumentierter Notfallablauf mit regelmässigen Wiederherstellungstests; Schlüsselsicherung und verschlüsselte Datensicherung getrennt aufbewahren

Schlüssel-Souveränität & Notfall-Verwahrung (Zero-Knowledge)

PromptAudit besitzt architekturbedingt keinen Zugriff auf Ihre Verschlüsselungsschlüssel und führt bewusst keinen Generalschlüssel. Ein gewöhnlicher Kontopasswort-Reset kann daher keinen verloren gegangenen kryptografischen Schlüssel ersetzen.

Die sichere Verwahrung der Passphrasen und Schlüssel-Sicherungen (Key Custody) obliegt der internen IT- und Sicherheitsorganisation des Kunden. Ohne gültigen Schlüssel oder Schlüsselsicherung bleiben verschlüsselte Inhalte unlesbar; dies ist keine Garantie gegen Datenverlust.

Unveränderbarkeit nach GeBüV Art. 9 (SR 221.431)

Die Geschäftsbücherverordnung verlangt, dass auf veränderbaren Informationsträgern gespeicherte Unterlagen nicht unbemerkt geändert werden können und Änderungen nachweisbar sind. PromptAudit verkettet jeden Auditeintrag mit dem SHA-256-Hash des Vorgängers; jede nachträgliche Änderung bricht die Kette und wird im Prüfbericht mit der betroffenen Position ausgewiesen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Garantie absoluter Sicherheit. Die GeBüV-Einordnung beschreibt ein Designziel; ob die Aufbewahrung im Einzelfall den Anforderungen genügt, ist durch Ihre Revisionsstelle zu beurteilen. Keine Zertifizierung.

Weiterführend: AVV · AGB · Sicherheit