PromptAudit

Für Gemeinden, Städte und kantonale Stellen.

KI ermöglichen, ohne das Amtsgeheimnis zu gefährden.

Stilisierte Illustration eines Schweizer Rathauses auf dunklem Navy-Grund

PromptAudit macht die KI-Nutzung in Ihrer Verwaltung nachvollziehbar – ohne Bürgerdaten im Klartext zu speichern.

Was PromptAudit in Ihrem Umfeld leistet

Problem: Verbote fördern Schatten-KI. Lösung: Ermöglichen mit Leitplanken

Mitarbeitende nutzen die gewohnten Dienste im Browser. Die Ampel warnt, wenn typische sensible Angaben wie AHV-Nummern oder IBAN erkannt werden.

Problem: Bürgerdaten im Ausland. Lösung: lokale Maskierung (v1.5.0)

Die auf Firefox und Chrome freigegebene Version 1.5.0 kann sensible Muster vor dem Absenden lokal maskieren oder das Absenden anhalten. Version 1.4.1 (Edge) protokolliert ohne Eingriff.

Problem: kein Nachweis gegenüber Aufsicht. Lösung: versiegelte Protokolle

Einträge werden lokal mit AES-256-GCM verschlüsselt und an eine SHA-256-Hashkette gehängt – nachvollziehbar für Kanzlei, IT und Datenschutzstelle.

Ohne PromptAudit

Eine Beraterin lässt einen fremdsprachigen Lebenslauf in einem öffentlichen Übersetzungsdienst übertragen. Ob dabei Gesundheits- oder Schuldenangaben flossen, ist später nicht mehr belegbar.

Mit PromptAudit

Die Ampel springt bei sensiblen Angaben auf Gelb oder Rot; in Version 1.5.0 kann das Absenden angehalten werden. Der Eintrag wird lokal verschlüsselt und versiegelt.

Amtsgeheimnis, Datenschutz und KI in der öffentlichen Verwaltung

Was das Recht verlangt

Art. 320 StGB stellt die Verletzung des Amtsgeheimnisses durch Behördenmitglieder und Beamte unter Strafe, auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses. Für Gemeinden und Kantone gilt zudem das jeweilige kantonale Datenschutzgesetz; für Bundesorgane das revidierte DSG. Bei Sozial-, Gesundheits- oder Arbeitslosendaten handelt es sich oft um besonders schützenswerte Personendaten.

Ob die Eingabe in einen bestimmten KI-Dienst zulässig ist, hängt unter anderem von Rechtsgrundlage, Vertrag, Datenstandort und Anonymisierung ab. Diese Beurteilung bleibt bei der Behörde und ihrer Datenschutzstelle.

Leitfaden für Gemeindemitarbeitende: fünf Grundregeln

1. Keine Namen, Adressen, AHV-Nummern, Steuer-, Sozial- oder Gesundheitsangaben in öffentliche KI-Dienste eingeben. 2. Texte vor der Nutzung anonymisieren («Person A», «Liegenschaft X»). 3. Nur von der IT freigegebene Dienste und Geschäftskonten verwenden, keine privaten Geräte. 4. KI-Ergebnisse vor jeder Verwendung fachlich prüfen; Verfügungen und Entscheide bleiben menschliche Verantwortung. 5. Unklarheiten und Vorfälle sofort der Kanzlei oder Datenschutzstelle melden.

Die ausführliche, anpassbare Mustervorlage finden Sie unter promptaudit.ch/ki-richtlinie. Sie ist eine Arbeitsgrundlage und ersetzt keine rechtliche Prüfung durch Ihre Behörde.

Gemeinde und kantonale Stelle: unterschiedliche Risikolage

In einer Stadtverwaltung arbeiten viele Abteilungen mit sehr unterschiedlichen Dokumenten; hier steht die breite, kontrollierte Ermöglichung im Vordergrund. Bei kantonalen Stellen wie der Arbeitsvermittlung sind Dossiers mit Gutachten, Kündigungsgründen oder Schulden häufig; hier steht das strenge Sicherheitsnetz vor dem Absenden im Vordergrund.

Grenzen: PromptAudit erfasst Eingaben in unterstützten KI-Diensten im Browser, nicht in Desktop-Apps, auf privaten Smartphones oder über API-Aufrufe. Es ist ein Baustein der Organisation – kein Ersatz für Richtlinie, Schulung, geeignete Verträge und rechtliche Prüfung.

Häufige Fragen

Dürfen Mitarbeitende einer Gemeinde ChatGPT oder DeepL nutzen?

Das Gesetz verbietet KI nicht. Werden jedoch Personendaten von Einwohnerinnen und Einwohnern oder amtlich anvertraute Tatsachen ohne Rechtsgrundlage in einen öffentlichen KI-Dienst eingegeben, besteht ein erhebliches Risiko einer Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB) und des anwendbaren kantonalen Datenschutzrechts. Massgebend sind unter anderem Vertrag, Datenstandort und Anonymisierung; die Beurteilung im Einzelfall bleibt bei der Behörde und ihrer Datenschutzstelle.

Warum reicht ein KI-Verbot in der Verwaltung nicht aus?

Ein Verbot ist schwer überprüfbar. In der Praxis weicht die Nutzung oft auf private Smartphones und Konten aus («Schatten-KI») und wird für IT und Kanzlei unsichtbar. Entscheidend ist, dass Regeln bestehen, geschult und ihre Einhaltung nachvollziehbar gemacht wird.

Wer trägt in der Gemeinde die Verantwortung für die KI-Nutzung?

Die Verantwortung für die Datenbearbeitung liegt beim öffentlichen Organ. Das Amtsgeheimnis gilt persönlich für alle Mitarbeitenden und Hilfspersonen. Stadt- oder Gemeindeschreiber, IT-Leitung und Datenschutzbeauftragte sollten deshalb verbindliche Regeln festlegen und deren Einhaltung belegen können.

Speichert PromptAudit Bürgerdaten im Klartext?

Nein. Erfasste Eingaben werden lokal im Browser mit AES-256-GCM verschlüsselt, bevor sie gespeichert oder übermittelt werden; die Einträge sind mit einer SHA-256-Hashkette verkettet. Der Schlüssel verbleibt bei der Behörde. Version 1.4.1 (Edge) protokolliert ohne Blockieren oder Maskieren; die auf Firefox und Chrome freigegebene Version 1.5.0 kann zusätzlich maskieren oder das Absenden anhalten – bereits gesendete Daten erreichen den KI-Anbieter. Eine unabhängige Zertifizierung liegt nicht vor.

Wie läuft eine Evaluation für eine Gemeinde oder kantonale Stelle ab?

Eine ausgewählte Abteilung, etwa Kanzlei oder Kommunikation, prüft PromptAudit mit fiktiven Daten. Umfang, Dauer und Konditionen werden schriftlich vereinbart; die Freigabe erfolgt manuell. Bei kantonalen Stellen kann die Einführung über den zuständigen IT-Dienstleister erfolgen.

Hinweis: Getestet in Microsoft Edge mit Gemini, Gemini Notebook, Google KI-Modus, Google AI Studio, ChatGPT und Microsoft Copilot; nur am Desktop. Keine Zertifizierung, keine Rechtsberatung und keine Garantie vollständiger Erfassung. PromptAudit ersetzt weder Maskierung noch passende KI-Verträge noch die Prüfung des Berufsgeheimnisses.

Feste Monatspreise, Bestellung auf Rechnung

KMU Starter CHF 89 · Business CHF 490 · Enterprise ab CHF 1'490 pro Monat. Schweizer QR-Rechnung, 30 Tage Zahlungsfrist.

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