PromptAudit

KI-Nutzung & Datenschutz · ca. 6 Min.

Darf ein Schweizer Unternehmen ChatGPT einführen, ohne die Mitarbeitenden zu fragen?

Ja, die Einführung eines KI-Werkzeugs braucht grundsätzlich keine Einwilligung der Mitarbeitenden. Entscheidend ist, welche Personendaten in das Werkzeug gelangen und ob das Unternehmen die Grundsätze des Datenschutzgesetzes einhält.

1. Kernaussage

Ja, die Einführung eines KI-Werkzeugs braucht grundsätzlich keine Einwilligung der Mitarbeitenden. Entscheidend ist, welche Personendaten in das Werkzeug gelangen und ob das Unternehmen die Grundsätze des Datenschutzgesetzes einhält.

2. Rechtliche und fachliche Einordnung

Das Datenschutzgesetz (DSG) verlangt eine rechtmässige, verhältnismässige und zweckgebundene Bearbeitung (Art. 6 DSG) sowie angemessene Datensicherheit (Art. 8 DSG). Werden Personendaten an einen externen KI-Anbieter übermittelt, gilt dieser in der Regel als Auftragsbearbeiter (Art. 9 DSG).

Liegt der Anbieter ausserhalb der Schweiz, sind die Regeln zur Bekanntgabe ins Ausland zu beachten (Art. 16 und 17 DSG). Der EDÖB weist darauf hin, dass das geltende DSG direkt auf KI-gestützte Bearbeitungen anwendbar ist.

3. Lösungsweg mit PromptAudit

Der PromptAudit Capture Agent läuft als Browser-Erweiterung direkt bei ChatGPT, Claude und vergleichbaren Diensten. Er protokolliert Eingaben lokal verschlüsselt (AES-256-GCM) in einer versiegelten Prüfkette. Ab Version 1.5.0 kann er je nach Firmenrichtlinie sensible Muster vor dem Absenden maskieren (MASK) oder Eingaben mit Sperrbegriffen anhalten (BLOCK).

Grenzen

Die Erkennung ist regelbasiert und erkennt nicht jeden Fall. Der Agent wirkt nur in Browsern, in denen er installiert ist; Desktop-Apps, private Geräte oder kompromittierte Rechner deckt er nicht ab. Version 1.5.0 ist derzeit bei Firefox freigegeben, Chrome und Edge prüfen noch.

4. Drei Schritte für die Praxis

  1. 1Festlegen, welche Datenkategorien in KI-Dienste eingegeben werden dürfen.
  2. 2Anbieter, Speicherort und Vertragsbedingungen dokumentieren.
  3. 3Die tatsächliche Nutzung protokollieren, um die Weisung überprüfbar zu machen.

Quellen

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