Berufsgeheimnis & Finanzsektor · ca. 7 Min.
Verletzen Anwältinnen und Anwälte das Berufsgeheimnis, wenn sie Mandatsakten in ChatGPT einfügen?
Das Risiko ist erheblich: Wer ein anvertrautes Geheimnis einem Dritten zugänglich macht, kann Art. 321 StGB verletzen. Ob ein Einsatz zulässig ist, hängt vom Anbieter, den Vertragsbedingungen und den eingegebenen Daten ab.
1. Kernaussage
Das Risiko ist erheblich: Wer ein anvertrautes Geheimnis einem Dritten zugänglich macht, kann Art. 321 StGB verletzen. Ob ein Einsatz zulässig ist, hängt vom Anbieter, den Vertragsbedingungen und den eingegebenen Daten ab.
2. Rechtliche und fachliche Einordnung
Art. 321 StGB stellt die Verletzung des Berufsgeheimnisses durch Anwälte, Notare, Treuhänder mit gesetzlicher Schweigepflicht, Ärzte und weitere Berufsgruppen unter Strafe (Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe). Massgebend ist die Offenbarung gegenüber Unbefugten.
Die Berufsorganisationen empfehlen, Anbieter sorgfältig auszuwählen, Daten wo möglich zu anonymisieren und Mandantinnen und Mandanten bei Bedarf zu informieren. Diese Einordnung ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
3. Lösungsweg mit PromptAudit
Der PromptAudit Capture Agent läuft als Browser-Erweiterung direkt bei ChatGPT, Claude und vergleichbaren Diensten. Er protokolliert Eingaben lokal verschlüsselt (AES-256-GCM) in einer versiegelten Prüfkette. Ab Version 1.5.0 kann er je nach Firmenrichtlinie sensible Muster vor dem Absenden maskieren (MASK) oder Eingaben mit Sperrbegriffen anhalten (BLOCK).
Grenzen
Die Erkennung ist regelbasiert und erkennt nicht jeden Fall. Der Agent wirkt nur in Browsern, in denen er installiert ist; Desktop-Apps, private Geräte oder kompromittierte Rechner deckt er nicht ab. Version 1.5.0 ist derzeit bei Firefox freigegeben, Chrome und Edge prüfen noch.
4. Drei Schritte für die Praxis
- 1Mandatsdaten vor jeder KI-Eingabe anonymisieren oder maskieren.
- 2Akten für Cloud-Ablage vorab mit dem Pre-Cloud Data Shield versiegeln.
- 3Die Kanzleiregelung schriftlich festhalten und im Team schulen.
Quellen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: November 2026.
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