Berufsgeheimnis & Finanzsektor · ca. 5 Min.
Müssen Kanzleien ihre Mandantinnen und Mandanten über den Einsatz von KI informieren?
Werden Personendaten von Mandanten in einem KI-Dienst bearbeitet, bestehen Informationspflichten nach DSG. Unabhängig davon stärkt eine offene Information das Vertrauensverhältnis.
1. Kernaussage
Werden Personendaten von Mandanten in einem KI-Dienst bearbeitet, bestehen Informationspflichten nach DSG. Unabhängig davon stärkt eine offene Information das Vertrauensverhältnis.
2. Rechtliche und fachliche Einordnung
Art. 19 DSG verlangt, dass betroffene Personen bei der Beschaffung über Zweck, Empfänger und gegebenenfalls Bekanntgabe ins Ausland informiert werden.
Bei automatisierten Einzelentscheidungen gilt eine zusätzliche Informationspflicht (Art. 21 DSG). Für reine Textassistenz ohne Entscheidungsfunktion ist dies in der Regel nicht einschlägig.
3. Lösungsweg mit PromptAudit
Der PromptAudit Capture Agent läuft als Browser-Erweiterung direkt bei ChatGPT, Claude und vergleichbaren Diensten. Er protokolliert Eingaben lokal verschlüsselt (AES-256-GCM) in einer versiegelten Prüfkette. Ab Version 1.5.0 kann er je nach Firmenrichtlinie sensible Muster vor dem Absenden maskieren (MASK) oder Eingaben mit Sperrbegriffen anhalten (BLOCK).
Grenzen
Die Erkennung ist regelbasiert und erkennt nicht jeden Fall. Der Agent wirkt nur in Browsern, in denen er installiert ist; Desktop-Apps, private Geräte oder kompromittierte Rechner deckt er nicht ab. Version 1.5.0 ist derzeit bei Firefox freigegeben, Chrome und Edge prüfen noch.
4. Drei Schritte für die Praxis
- 1Datenschutzerklärung und Mandatsvereinbarung um KI-Einsatz ergänzen.
- 2Festlegen, wann eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt wird.
- 3Mandatsdaten wo möglich maskieren, um die Bekanntgabe zu minimieren.
Quellen
- Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1)
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: November 2026.
Verwandte Fragen
Evaluation für Ihr Unternehmen
Schriftliche Anfrage, eigenständige Prüfung durch Ihre IT und manuelle Freigabe. Umfang und Konditionen werden vorab vereinbart.